So funktioniert Apotheken Notdienst


Nacht- und Notdienst versorgen bundesweit etwa 1.300 Apotheken die Bevölkerung mit Arzneimitteln. Auch während der bevorstehenden Feiertage sind die Apotheken im Dienst.

 





Welche Apotheke wann Notdienst hat, regeln die Apotheken­kam­mern der einzelnen Bundesländer. Sie verteilen die Notdienste entsprechend der Bevölkerungsdichte, der Siedlungs­struktur und der Apothekendichte. Dabei müssen Apotheken in Städten aufgrund ihrer per se größeren Zahl deutlich weniger Notdienste übernehmen als Apotheken auf dem Land. Gleichzeitig können die Wege auf dem Land deutlich länger sein.


Um zu sehen, welche Apotheke in Deiner Nähe wann Notdienst hat, kannst Du einfach im Internet nachsehen. Zusätzlich ist jede Apotheke verpflichtet, den Notdienstkalender gut sichtbar auszuhängen – meist findest Du ihn im Schaufenster oder am Eingang.


 





Wer dringend ein Arzneimittel benötigt, erfährt unter der Telefon­nummer 0800/ 00 22 833, welche Apotheke in seiner Nähe Not­dienst hat. Der Anruf aus dem Festnetz ist kostenfrei. Auf diesen Service weist der Hessische Apothekerverband hin. Wer unterwegs ist und dringend Arzneimittel benötigt, wählt vom Handy aus die Num­mer 22 833  oder schickt an diese Nummer die SMS „apo“ (max. 69 Cent pro Minute/ SMS). Auch auf www.aponet.de lassen sich die Notdienste abfragen. Zum Hinter­grund: Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 Apotheken garan­tiert eine flä­chen­deckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. Pro Jahr werden knapp 500.000 Notdienste geleistet. Die Notdienst­gebühr, die Apotheken für diesen Service erheben dürfen, beträgt 2,50 Euro. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr, bzw. an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr, erhoben werden.


 

Auch wichtig: Im Notdienst hat der Apotheker nur Zugriff auf sein Lager und kann nicht wie sonst fehlende Medikamente beim Großhandel nachbestellen. Deshalb gel­ten etwas andere Regeln, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig ist. In einem solchen Fall darf der Apotheker nämlich rezeptpflichtige Präparate gegen­ein­ander austauschen. Unter Umständen muss er sogar eine Rezeptur anfertigen, wenn er kein passendes Fertigarzneimittel für Dich vorrätig hat. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Hat Dein Arzt auf dem Rezept das Feld „Aut idem“ (das ist latei­nisch und bedeutet „oder das Gleiche“) durchgestrichen, darf Dir der Apotheker kein wirkstoff­gleiches Ersatzpräparat geben, sondern nur das Medikament, was der Arzt verordnet hat. Wenn er dieses nicht auf Lager hat, dann musst Du eine andere Apotheke aufsuchen, die diese Arznei vorrätig hat


 
 
 
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